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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 

I. Geltungsbereich 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise überlassene Hotelzimmer sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Hotel.

2. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

 

II. Vertragsabschluß, -partner 

1. Auf eine Reservierungssanfrage des Gastes hin kommt mit der Buchungsbestätigung des Hotels ein Beherbergungsvertrag zustande. 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle reservierungsrelevanten Informationen, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den anreisenden Gast weiterzuleiten. 

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gebuchten Leistungen mit den vereinbarten Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzlichen Umsatzsteuern. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Anreise des Kunden verändert haben, behält sich das Hotel das Recht vor, den Differenzbetrag bei der Abrechnung entsprechend anzupassen.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes, davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

4. Rechnungen des Hotels sind nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung sofort fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben. 

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. 

6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Änderungen des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss vor Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen. 

 

IV. Rücktritt des Gastes sowie Nichtinanspruchnahme der Leistungen 

1. Das Hotel räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen.

A. Stornierungen oder Umbuchungen sind bis 7 Tage vor Anreisedatum, 18 Uhr lokalter Zeit, kostenfrei möglich; danach werden 50 % der vereinbarten Gesamtkosten berechnet. Für Stornierungen, Umbuchungen oder No show (Nichtanreise) bis 3 Tage vor gebuchtem Anreisedatum, 18 Uhr lokalter Zeit, oder kürzer, werden 80 % der vereinbarten Vertragsgesamtsumme berechnet.

B. Bei Sonderzeiträumen wie z.B. Hanse Sail oder Messen, Veranstaltungen, Angebotsraten und Gruppenreisen werden individuelle Stornierungsbedingungen mit dem Kunden in der ihm zugesandten Buchungsbestätigung vereinbart. 

2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

V. Rücktritt des Hotels 

1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Abs. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, 

> falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

> Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; 

> das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 

> eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer I vorliegt;  

> das Hotel seinen Geschäftsbetrieb einstellt.

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 

 

VI. An- und Abreise 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer Nutzung über den Zeitpunkt hinaus, kann das Hotel für den ihm dadurch entstehenden Schaden, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr, 50 % des Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hieraus nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

 

VII. Haftung des Hotels, Verjährung 

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletung zu vertreten hat, sonstigen Schäden die durch grob fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Beanstandung des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. 

2. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu 10.000,00 EUR. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf 1.000,00 EUR. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). In jedem Fall ist auch eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis m zugesandten Buchungsbestätigung vereinbart. 

2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang beim Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

 

V. Rücktritt des Hotels 

1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Abs. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, 

> falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

> Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; 

> das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 

> eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer I vorliegt;  

> das Hotel seinen Geschäftsbetrieb einstellt.

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 

 

VI. An- und Abreise 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer Nutzung über den Zeitpunkt hinaus, kann das Hotel für den ihm dadurch entstehenden Schaden, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr, 50 % des Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hieraus nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

 

VII. Haftung des Hotels, Verjährung 

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletung zu vertreten hat, sonstigen Schäden die durch grob fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Beanstandung des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. 

2. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu 10.000,00 EUR. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf 1.000,00 EUR. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzügl

die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens zweimonatiger Aufbewahrungsfrist die Fundsachen zu entsorgen.

6. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. 

 

VIII. Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 

3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Hotelinhaberin in Berlin. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. 

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und Kollisionsrechts. 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

Stand: September 2014

 

 

 

 

 

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